Beitragsordnung

TTC Blau-Rot Frimmersdorf-Neurath 1947/62 e.V.

§ 1 – Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen (§ 9 VSatzung).

§ 2 – Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt nach Vorstandsvorschlag die Höhe des Beitrages, der Umlage sowie den Zeitpunkt der Änderung.

Über die Höhe und Fälligkeit der Sonderbeiträge (§ 3 Punkt 3) und Gebühren entscheidet der Gesamtvorstand.

§ 3 – Beiträge, Gebühren, Umlagen

1. Grundbeitrag                                                                                   
pro Monat / pro Jahr
a) Schülerinnen/Schüler/Jugendliche – 3,00 € / 36,00 €
b) Erwachsene – 5,00 € / 60,00 €
c) passive Mitglieder – 4,00 € / 48,00 €
e) 4. u. jedes weitere Familienmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – beitragsfrei
f) Eltern/Kind – Turnen
  Elternteil – 4,00 € / 48,00 €
  Kind – 3,00 € / 36,00 €

2. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig für alle Mitglieder 5,00 €.

3. Sonderbeiträge
a) Wassergeld für Wassergymnastik – 5,00 € / 60,00 €

Die Sonderbeiträge können vom Gesamtvorstand auf Grund eines neuen Sportangebotes ergänzt werden.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Schülern, Auszubildenden und Studenten von 18 bis 27 Jahren wird nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Beitrag für Jugendliche berechnet.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Gesamt-vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.

Der fällige Beitrag wird in der Regel bargeldlos per Sepaverfahren eingezogen.

Bei Bar- oder Rechnungszahlern ist der Jahresbeitrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist satzungsgemäß nur zum Jahresende möglich.

In den aufgeführten MItgliedsbeiträgen sind die Beiträge für die Sportversicherung, Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), GEMA und Verbände eingeschlossen.

§ 4 Mahnungen/Rücklastschriften

Der Verein ist berechtigt, durch Rücklastschriften angefallene Kosten in Rechnung zu stellen.

Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

Nach zwei erfolglosen Mahnungen ist der Verein berechtigt, ein Mahnverfahren einzuleiten. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.

§ 5 Allgemeines

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdaten-schutzgesetz gespeichert.

§ 6 Gültigkeit

Die vorstehende Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.04.2019 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Vorstand